Grundsteuer Verfassungswidrig?

Grundeigentum wird besteuert, das wissen wir. Möglicherweise ist diese Abgabe aber nicht rechtens. Wie bekannt geworden ist, wurde beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1644/05) Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von selbstbewohnten Hausgrundstücken eingelegt.
Wir werden auf jeden Fall Einspruch gegen unseren Grundsteuerbescheid einlegen wenn er denn kommt. Auf der Seite von Haus & Grund gibt es dafür gleich alle benötigten Formbriefe.


1. Holger meint:
Viel Glück!
Ihr müsst dabei aber beachten, dass ihr nur unmittelbar nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen könnt.
Ich wollte das nämlich auch und da mein Bescheid schon seit Jahren gilt und immer zu einem mir nicht genau bekannten Datum im Amtsblatt “verlängert” wird, wurde mein Einspruch wegen Formfehler zurückgewiesen.
Ich muss jetzt also mal genau das Amtsblatt studieren und das Verlängerungsdatum rausfinden, bevor ich Einspruch einlegen kann.
Ganz schön dreist mal wieder unser Vater Staat ;-)