Von Hebesätzen und Messbeträgen
Finanzamt und Gemeinde sind sich meistens einig wenn es darum geht seinen Bürgern ans Eingemachte zu gehen. Noch vor einiger Zeit waren sich viele Häuslebauer einig, dass die Grundsteuer doch bestimmt gesetzeswidrig sei.
Pustekuchen – Die Absage kam im Juli 2006: Der Griff in unsere Geldbörse ist völlig ok .
Statt einer Erstattung zu unrecht bezahlter Grundsteuern kam im November 2006 die Aufforderung des Finanzamt detailliert Auskunft über unser Grundstück und des darauf errichteten Gebäudes zu machen. Dieses ist notwendig um dafür den Einheitswert festzustellen. Als guter Bürger taten wir natürlich wie gewünscht und bekamen daraufhin vor einigen Wochen die Mitteilung über unseren Einheitswert und den neuen Messbetrag.
Dieser wurde von ehemals 53,71 Euro auf jetzt 122,07 Euro erhöht. Bei einem Hebesatz von 350% bedeutet das eine Erhöhung der Grundsteuer von 187,99 Euro auf 427,25 Euro im Jahr. Das sind satte
mehr. Damit nicht genug, denn dieser neue Betrag ist nicht ab jetzt fällig, sondern rückwirkend ab dem 01.01.2006, was natürlich eine kräftige Nachzahlung zur Folge hat. Wie unsere Stimmung heute Abend war, kann sich wohl jeder denken.


1. sretan_zaljubljen meint:
Huch, da wird sich sicherlich ein nicht zu ubersehendes Loch im Geldbeutel zeigen, bin aber sicher, dass ihr es schon irgendwie schaffen werdet.
Kopf hoch!